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Ihr seid doch so ein Pflegedienst!

Dienstag, 21. Februar 2023

„Ihr seid doch so ein Pflegedienst!“

Ambulanter Pflegedienst, ambulanter Betreuungsdienst und Angebote zur Unterstützung im Alltag: Wer macht was.

Immer wieder werden wir im Freundes- und Bekanntenkreis gefragt: „Was macht ihr eigentlich beim Hilfswerk?“, oder es wird festgestellt: „Ah, ihr seid doch so ein Pflegedienst!“.

Dann heißt es erstmal Aufklärungsarbeit zu leisten, denn wir vom Hilfswerk sind kein Pflegedienst, kein ambulanter Betreuungsdienst, sondern ein Begleitdienst mit Angeboten zur Unterstützung und Entlastung im Alltag und im Haushalt.

Den ein oder anderen haben wir schon überrascht, welche Möglichkeiten wir beim Hilfswerk haben, um hilfs- und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu unterstützen, die ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste oftmals aus Zeit- oder Personalmangel, nicht anbieten. Nichts desto trotz haben alle Dienste wichtige Aufgaben und jeder seine Notwendigkeit.

Aber erstmal von vorn.
Was ist eigentlich ein ambulanter Pflegedienst und was ist ein ambulanter Betreuungsdienst? 

Ambulanter Pflegedienst

„Der ambulante Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren können. Das Leistungsangebot des ambulanten Pflegedienstes erstreckt sich über verschiedene Bereiche.“ 1

 

Ambulanter Betreuungsdienst

„Betreuungsdienste sind ambulante Dienste, die Leistungen der häuslichen Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung […] erbringen, […].“2

 

Beim Lesen der beiden Definitionen erahnt man einige Überschneidungen, aber es wird auch ersichtlich, dass es Unterschiede geben muss. Diese werden im Folgenden erklärt.

 

Die Aufgabenbereiche des Pflegediensts 

Wenn man die o.g. Definition mal etwas genauer unter die Lupe nimmt wird deutlich, dass Pflegedienste bzw. die Mitarbeiter der Pflegedienste ein breites Aufgabenspektrum abdecken könnten, in vielen Fällen jedoch nur Teile daraus angeboten werden.

Die körperbezogenen Pflegemaßnahmen gehören zu den wichtigsten Aufgaben, die die Mitarbeiter eines Pflegediensts ausführen.3 Weitere Aufgaben sind die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen, die häusliche Krankenpflege, die Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen, wie auch die Unterstützung bei der Haushaltsführung.4

Mitarbeiterin Pflegedienst betreut einen Pflegebedürftigen
Quelle: www.canva.com/p/studioroman/

Generell geht es darum pflegebedürftige Personen, je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit, zuhause bei Tätigkeiten zu unterstützen und zu fördern, die sie selbst nur noch teilweise oder gar nicht mehr ausführen können und pflegende Angehörige zu entlasten, die diese Aufgaben bisher übernommen haben. So werden Hilfsbedürftige professionell unterstützt und Angehörige haben die Möglichkeit ihr Berufs- und Privatleben, besser mit der Pflege eines geliebten Menschen zu vereinbaren.

Aber was genau verbirgt sich hinter den oben beschriebenen Teilbereichen?
Viele pflegende Angehörige können sich ein Bild davon machen, was dazu gehören könnte. Verständlich aufgeschlüsselt beinhalten die Bereiche folgende Unterstützung:

 

1. Körperbezogenen Pflegemaßnahmen

  • Die Auswahl und Bereitstellung der Kleidung, so dass der Hilfsbedürftige sich selbst anziehen kann, sofern er noch in der Lage dazu ist. Ansonsten werden die Mitarbeiter unterstützend tätig, oder übernehmen die Aufgabe für den Pflegebedürftigen und ziehen ihn an.
  • Die Körperwäsche von Teilbereichen wie z.B. dem Gesicht, des Oberkörpers oder des Genitalbereichs bis hin zur Ganzkörperwäsche inkl. Haarwäsche und Trocknung am Waschbecken, in der Wanne oder Dusche.
  • Auch die Mund- und Zahnpflege gehören zu den Maßnahmen, die auch die Lippenpflege und die notwendigerweise anfallende Reinigung von vorhandenen Zahnprothesen beinhaltet.
  • Die Hilfe und Reinigung beim Toilettengang, die Katheter- oder Stomapflege, je nach Unterstützungsbedarf in Bezug auf Mobilität oder ggf. Bettlägerigkeit.5
  • Im Bereich der Ernährung besteht die Aufgabe des Pflegepersonals darin, Essen zurechtzuschneiden und je nach Bedarf, auch anzureichen oder zu füttern.
  • Die Förderung der Bewegungsfähigkeit beginnt bei Bettlägerigen schon beim Umlagern bzw. Aufrichten und geht weiter über, in das Hinsetzen. Mobilere Hilfsbedürftige erhalten die notwendige Unterstützung beim Aufstehen, Stehen, Gehen und dem zu Bett gehen.6

2. Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

  • Hierbei ist es die Aufgabe des Pflegepersonals die Selbstständigkeit der zu Pflegenden zu stärken
  • Es geht darum, Orientierung und Struktur im Alltag zu geben
  • Sprechübungen sowie An-und Ausziehtrainings durchzuführen und
  • Gedächtnisübungen zumachen
  • Im Rahmen einer Seniorenbetreuung können auch längerfristige Betreuungen wie z.B. durch das Vorlesen, die Begleitung bei Spaziergängen etc. angeboten werden.7

3. Häusliche Krankenpflege

  • Die häusliche Krankenpflege findet auf Basis einer ärztlichen Verordnung statt und wird in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
  • Die Mitarbeiter des Pflegediensts kümmern sich z.B. um die korrekte Arzneimittelgabe, Injektionen und nötige Verbandswechsel.
  • Es geht darum Krankenhausaufenthalte zu vermeiden, zu verkürzen oder nach einem Krankenhausaufenthalt den ehemaligen Patienten bei den o.g. Aufgaben kurzzeitig zu unterstützen.8

4. Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen

  • Bei der Beratung steht für die Pflegedienste im Vordergrund Informationen zu liefern und Hilfe zu leisten, um die Pflegebedürftigen und Angehörigen weiter zu entlasten.
  • Wie z.B. bei Fragen zu Pflege, der Suche nach Lieferdiensten für Essenslieferungen oder Dienstleistern für Krankentransporte.9

5. Unterstützung bei der Haushaltsführung

  • Im oberen Bereich wurde schon auf die körperbezogenen Pflegemaßnahmen eingegangen, die z.B. das Schneiden von Lebensmitteln oder auch das Anreichen beinhalten. Bei der Haushaltsführung geht es darüber hinaus z.B. darum, Lebensmittel und Getränke für den Pflegebedürftigen auch zuzubereiten und weiter, die Wohnung zu reinigen und die Bettwäsche zu wechseln.10

 

Die Aufgaben von ambulanten Betreuungsdiensten 

Laut Bundesministerium für Gesundheit sollen ambulante Betreuungsdienste:

  • das Angebot von Dienstleistungen im Bereich der Hauswirtschaft uns Betreuung erweitern.
  • Es geht darum, den Hilfs- und Pflegebedürftigen „bei der Orientierung und Gestaltung des Alltags und im Haushalt sowie bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und sozialer Fähigkeiten […]“11,Unterstützung zu geben und Angehörige zu entlasten.

Beispiele hierfür sind:

1. Hilfen bei der Haushaltsführung wie

  • Das Kochen selbst, oder die Unterstützung beim Kochen von Mahlzeiten
  • Das Einkaufen von Lebensmitteln und Getränken
  • Die Reinigung des Haushalts12

2. Pflegerische Betreuungsmaßnahmen wie

  • Gesellschaftsspiele spielen, vorlesen oder Handarbeiten im Rahmen der häuslichen Beschäftigung
  • Gefahrenvermeidung und gemeinsames Entspannen im Bereich der zwischenmenschlichen Nähe
  • die Erinnerung an und die Begleitung zu Arzt- und Therapieterminen, um Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags zu geben
  • gemeinsame Ausflüge oder Spaziergänge zu unternehmen und sich zu unterhalten
  • handwerkliche Hobbies zu fördern und gemeinsam Haustiere zu pflegen
  • oder Hilfen bei administrativen Angelegenheiten wie z.B. Behördengängen und ggf. im Wohnumfeld des Hilfsbedürftigen zu geben13

3. Die oben, im Bereich der Pflegedienste, erläuterten regelmäßigen und geplanten körperbezogene Pflegemaßnahmen, dürfen jedoch nicht geleistet werden. Ausnahme ist hier, dass z.B. Hilfe geleistet werden darf, wenn ein Betreuer gemeinsam mit seiner anvertrauten, zu betreuenden Person einen Ausflug macht oder eine Veranstaltung besucht und in diesem Zusammenhang die Toilette aufgesucht werden muss und der Pflegebedürftige Unterstützung benötigt.14  

4. Weiter wird keine medizinische Behandlungspflege angeboten15 und Beratung zu pflegefachlichen Themen darf auch nicht stattfinden.16

 

Und was machen wir beim Hilfswerk? 

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, unseren hilfs- und pflegebedürftigen Mitmenschen ein selbstbestimmtes Leben mit viel Freude in den eigenen Wänden zu ermöglichen. Wir möchten, dass jeder Mensch, der Hilfe und Unterstützung im Alltag oder im Haushalt benötigt, diese auch bekommen kann.

Und weiter ist es uns wichtig, pflegende Angehörige zu entlasten. Diese sollten unserer Meinung nach, ihr eigenes Berufs- und Privatleben nicht völlig der Pflege von Angehörigen unterordnen, sondern selbst Ruhephasen haben und Kraft tanken können, um voller Freude und Engagement zu leben. Damit dies vereinbar wird und die schönen Dinge des Lebens mit den geliebten, pflegebedürftigen Angehörigen genossen werden können, kümmern wir uns um den Rest.

Kunde und Alltagsbegleiterin beim Eisessen/Ausflug
Quelle: Hilfswerk

Unsere Leistungen beinhalten z.B. das Helfen im Haushalt, in dem wir gemeinsam mit den Pflegebedürftigen, oder auch allein, einkaufen, gemeinsam kochen oder backen, bei alltäglichen Aufgaben wie waschen, bügeln oder der Reinigung des Haushaltes unterstützen. Wir erinnern an Arzt- oder Therapietermine und begleiten unsere Kunden zu ihren Terminen, machen Ausflüge und Spaziergänge, lesen vor oder singen und tanzen auch mit unseren Kunden. Unseren Alltagsbegleitern und Betreuungskräften liegt es am Herzen zu motivieren, das Leben eigenständig zu gestalten, aber die Unterstützung zugeben, die dafür nötig ist.

Auch bei der Pflegegradbeantragung oder Pflegegraderhöhung helfen wir Ihnen gern, denn auch hier gilt es einige Hürden zu meistern, bei denen wir Ihnen gern mit unserer Expertise helfen.

Unsere Leistungen sind durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend freigegeben und beruhen auf dem SGB XI für die soziale Pflegeversicherung und SGB V für die gesetzliche Krankenversicherung. Daher erfolgt die Abrechnung völlig unkompliziert direkt mit der zugehörigen Kranken- und Pflegekasse unserer Kunden.

 

Fazit: Wir nehmen uns Zeit!

Zeit ist eines der wichtigsten Güter die wir alle haben, sowohl als Hilfs- oder Pflegebedürftiger, als auch als Angehöriger. Jeder von uns sollte sich bewusst werden, dass unsere Zeit begrenzt ist. Die freie Zeit die wir haben, sollten wir sinnvoll nutzen und möglichst mit schönen Dingen im Leben verbringen und genießen können. Dabei unterstützen wir gern.

 

Um weiterhin Informationen zu Leistungen und Neuerungen im Bereich der Betreuung und Pflege, unserem Dienstleistungsangebot, unserem Team und vielem mehr zu erhalten, können Sie sich gern hier für unseren Newsletter anmelden.

 

Wir freuen uns auf Sie!

 

Ihr HILFSWERK Team 💚

Quellen:

  1. Bundesministerium für Gesundheit: Pflegedienst und Pflegesachleistungen, In: bundesgesundheitsministerium.de, 02. Januar 2023, abgerufen am 16. Januar 2023
  2. Bundesministerium für Gesundheit: Betreuungsdienste, In: bundesgesundheitsministerium.de, 06. Oktober 2021, abgerufen am 16. Januar 2023
  3. Deutsches Medizinrechenzentrum: Pflegedienst-Aufgaben– kompakt erklärt für pflegende Angehörige, In: DMRZ.de, o.D., abgerufen am 16. Januar 2023
  4. Bundesministerium für Gesundheit: Pflegedienst und Pflegesachleistungen, In: bundesgesundheitsministerium.de, 02. Januar 2023, abgerufen am 16. Januar 2023
  5. pflege.de Online-Redaktion: Grundpflege: Definition und Leistungen im Überblick In: pflege.de, 28. Januar 2016, geändert am: 24. Mai 2022, abgerufen am: 16. Januar 2023
  6. Deutsches Medizinrechenzentrum: Pflegedienst-Aufgaben– kompakt erklärt für pflegende Angehörige, In: DMRZ.de, o.D., abgerufen am 16. Januar 2023
  7. Deutsches Medizinrechenzentrum: Pflegedienst-Aufgaben– kompakt erklärt für pflegende Angehörige, o.D., abgerufen am 16. Januar 2023
  8. Bundesministerium für Gesundheit: Häusliche Krankenpflege, In: bundesgesundheitsministerium.de, 06. März 2017, abgerufen am 16. Januar 2023
  9. Bundesministerium für Gesundheit: Pflegedienst und Pflegesachleistungen, In. bundesgesundheitsministerium.de, 02. Januar 2023, abgerufen am 16. Januar 2023
  10. Deutsches Medizinrechenzentrum: Pflegedienst-Aufgaben– kompakt erklärt für pflegende Angehörige, In: DMRZ.de, o.D., abgerufen am 16. Januar 2023
  11. Bundesministerium für Gesundheit: Betreuungsdienste, In: bundesgesundheitsministerium.de, 06. Oktober 2021, abgerufen am 16. Januar 2023
  12. Verbraucherzentrale: Ambulante Betreuungsdienste: Entlastung für die Pflege zuhause, In: verbraucherzentrale.de, 24. Mai 2022, abgerufen am 16. Januar 2023
  13. Hans-Dieter Nolting, Dr. Julian Rellecke: Pflegerische Betreuungsmaßnahmen in der Praxis, Leitfaden für den GKV-Spitzenverband, Seite 23, In: GKV-Spitzenverband.de, Februar 2020, abgerufen am 16. Januar 2023
  14. Hans-Dieter Nolting, Dr. Julian Rellecke: Pflegerische Betreuungsmaßnahmen in der Praxis, Leitfaden für den GKV-Spitzenverband, Seite 15, In: GKV-Spitzenverband.de, Februar 2020, abgerufen am 16. Januar 2023
  15. Verbraucherzentrale: Ambulante Betreuungsdienste: Entlastung für die Pflege zuhause, In: verbraucherzentrale.de, 24. Mai 2022, abgerufen am 16. Januar 2023
  16. Bundesministerium für Gesundheit: Betreuungsdienste, In: bundesgesundheitsministerium.de, 06. Oktober 2021, abgerufen am 16. Januar 2023

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